Die Senec GmbH wurde am 12. Mai 2026 vom Landgericht Ravensburg wegen Verstoßes gegen § 3 des Produktsicherheitsgesetzes verurteilt. Betroffene Besitzer des Speichers SENEC.Home V3 hybrid duo – 5,0 kWh können nun Kaufvertrag auflösen, Ersatzlieferung verlangen und Schadensersatz geltend machen. Das Urteil betont die steigende Herstellerhaftung bei Brand- und Explosionsrisiken durch NCA-Zellen und sorgt für umfassenden Verbraucherschutz durch einen kostenlosen Senec-Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sowie rechtliche Beratung.
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Energiebranche unter aktuellem Gegenwind wegen unzureichender Sicherheit von Speichersystemen
Am 12. Mai 2026 entschied das Landgericht Ravensburg (Az. 4 O 152/25), dass die Senec GmbH gegen das Produktsicherheitsgesetz (§ 3 ProdSG) verstoßen habe. Der betroffene Speicher SENEC.Home V3 hybrid duo – 5,0 kWh wurde als nicht verkehrsfähig eingestuft und vom Vertrieb ausgeschlossen. Das Gericht begründete die Entscheidung mit erheblichen Gefahren für Nutzer und stellte gleichzeitig die Ersatzpflicht von Senec für mögliche körperliche Verletzungen und gesundheitliche Schäden unmissverständlich und bindend.
Batterie-Ausfall: NCA-Zellen verursachen ein Brandrisiko von 1 zu 21666
Das Landgericht befand, dass NCA-Zellen im Speicher des Klägers wiederholt Brände und Verpuffungen auslösten. Sechs gelistete Vorfälle rechtfertigen eine Annahme ernster Gefährdung von Leib und Leben. Die Ausfallwahrscheinlichkeit liegt bei einem betroffenen Speicher unter 21.666. Dieses statistische Verhältnis unterstreicht das nicht hinnehmbare Gefährdungspotenzial. Folglich ordnete das Gericht ein Vertriebsverbot an und sprach eine Anweisung zur Rückholung aller betroffenen Geräte aus, um die Sicherheit der Nutzer sicherzustellen.
Standby-Modus und Diagnosesoftware können Sicherheitsdefizite nicht vollständig nachweislich beheben
Im März 2022 ging Senec gegen potenzielle Defekte vor, indem 66.000 Kundenanlagen per Fernabschaltung deaktiviert und auf Standby umgestellt wurden. Das nachträglich implementierte System SmartGuard konnte nach richterlicher Einschätzung nicht die erforderlichen Korrekturen an den zugrunde liegenden Fehlern vornehmen. Vielmehr galten beide Maßnahmen vor Gericht als eindeutiger Beleg dafür, dass Hersteller ihre Fernwartungs- und Diagnoseansätze künftig nicht nur technologisch, sondern auch juristisch gründlicher evaluieren müssen.
Landgericht bescheinigt Senec-Speicher erhebliche Gefahrenpotenziale und Schadensersatzpflicht nun konkret
Nach Ansicht des Landgerichts Ravensburg ist das Produktsicherheitsgesetz in § 3 Abs. 1 und 2 als gesetzlicher Schutzmechanismus zu verstehen und durch § 823 Abs. 2 BGB ergänzende Herstellerpflichten aufzuerlegen. Die Entscheidung stellt klar, dass selbst allgemein bekannte Risikoaspekte nicht dazu berechtigen, unsichere Produkte in Verkehr zu bringen. Damit rücken Verbraucherschutz und Produkthaftung in den Mittelpunkt. Endkunden erhalten eindeutige, einklagbare Ansprüche gegen Hersteller im Falle gesundheitlicher oder sachlicher Schäden mit Anspruch auf Schadenersatz.
Prozessordnung stärkt Verbraucherschutz: SENEC.Home V3 hybrid duo Entschädigungsrechte jetzt
Installierte SENEC.Home V3 hybrid duo-Anlagen berechtigen Besitzer nun, Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. ProdSG geltend zu machen. Erstattungsvarianten reichen von Kaufpreiserstattung über Kaufpreisminderung bis hin zu Kompensation für Ausfallzeiten. Die kostenfreie Erstinspektion erfolgt digital mittels des Senec-Online-Checks der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. Diese Online-Lösung ermöglicht Betroffenen einen einfachen, schnellen und transparenten Zugriff auf erste juristische Einschätzungen und unterstützt bei der weiteren Vorgehensplanung. ohne komplizierte Antragsformalitäten oder lange Wartezeiten.
Energieversorger müssen Technik- und Haftungsfragen zukünftig rechtlich intensiver prüfen
Laut Dr. Stoll & Sauer setzt das Urteil des Landgerichts Ravensburg einen Entscheidenden Impuls in der juristischen Aufarbeitung des Senec-Skandals. Im Anschluss an die Entscheidung des LG Schweinfurt verschiebt Ravensburg den Schwerpunkt von klassischen Sachmängelansprüchen hin zu Sicherheitsfragen mit potenzieller Lebensgefahr. Fachanwälte erwarten, dass Oberlandesgerichte diesen verbraucherfreundlichen Kurs bestätigen. Hersteller von Energiespeichern stehen damit unter erhöhter Beobachtung und erweiterten Haftungsanforderungen.
Die Entscheidung unter Berufung auf das Produktsicherheitsgesetz schafft rechtsverbindliche Vorgaben für häusliche Batteriespeicher, erhöht den Druck auf Hersteller, technische Risiken umfassend abzusichern, und ermöglicht Geschädigten den Gang vor Gericht mit vielfältigen Ersatzansprüchen. Verbraucher können den kostenfreien Senec-Online-Check nutzen, um ihre individuellen Fälle schnell und unkompliziert prüfen zu lassen. Das Urteil verdeutlicht, dass Innovationen in der Energiespeicherbranche nur mit kompromissloser Sicherheit zum Einsatz kommen dürfen und stärkt so das Vertrauen der Endanwender.

