Guthaben bei Stromabrechnung: Was tun und wie bekommt man es zurück?
Hintergrund der Stromabrechnung: Wichtige Informationen
Jedes Jahr zur gleichen Zeit landet sie in unserem Briefkasten: die Stromabrechnung. Sie sorgt nicht immer für Begeisterung, insbesondere da die Strompreise seit dem Jahr 2000 kontinuierlich gestiegen sind. Dies hat oft zur Folge, dass Verbraucher trotz weitgehend konstantem Stromverbrauch regelmäßige Nachzahlungen leisten müssen. Doch es ist auch möglich, dass Sie bei Ihrer Stromabrechnung ein Guthaben erhalten.
Um das zu verstehen: Viele von uns leisten monatlich feste Abschlagszahlungen an ihren Stromanbieter. Manche zahlen diese Abschläge alle zwei Monate oder quartalsweise.
Der Abschlag setzt sich im Allgemeinen aus zwei Faktoren zusammen:
- Dem Strompreis, den der Anbieter berechnet.
- Dem individuellen Verbrauch des Kunden.
Wenn am Jahresanfang (oder am Jahresende, je nach Anbieter) die Rechnung für den im letzten Jahr verbrauchten Strom kommt, kann eine Nachzahlung erforderlich sein. Dies tritt auf, wenn mehr Strom verbraucht wurde, als über die im Voraus gezahlten Abschläge abgedeckt wurde. Allerdings ist auch das Gegenteil möglich: Ein Guthaben bei Ihrer Stromabrechnung zeigt an, dass Ihr tatsächlicher Verbrauch niedriger war als erwartet. In solchen Fällen haben Sie das Recht, sofort eine Rückerstattung von Ihrem Energieversorger zu verlangen.
Berechnung der Stromabschläge: OLG Düsseldorf Urteil
Das Urteil des OLG Düsseldorf hat nicht nur Auswirkungen auf Guthaben bei Stromabrechnungen, sondern auch auf einen anderen Aspekt: die Berechnung der monatlichen Abschläge durch Energieunternehmen.
In einigen Fällen hat ExtraEnergie (einschließlich der Marke PrioStrom) die monatlichen Abschläge trotz eines deutlich geringeren Stromverbrauchs im letzten Abrechnungszeitraum unverändert beibehalten. Gegen diese Praxis hat die Verbraucherzentrale erfolgreich geklagt.
Das Urteil legt fest, dass Stromanbieter wie ExtraEnergie bei der Berechnung der zukünftigen monatlichen Abschläge nur einen Parameter berücksichtigen dürfen: den Vorjahresverbrauch. Wenn der Energieversorger trotz eines niedrigeren Verbrauchs die Abschläge des Vorjahres beibehält, empfiehlt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, umgehend eine nachträgliche Anpassung zu fordern.
Video: Erklärfilm: Abschlagszahlung für Strom, Gas und Wasser
Dies gilt auch für Neukunden, bei denen keine Vergleichswerte aus dem Vorjahr beim jeweiligen Anbieter vorliegen. In solchen Fällen sollten die Abschläge dem „mutmaßlichen Verbrauch“ des Kunden entsprechen. Wenn ein Stromanbieter von Anfang an überhöhte Abschläge festsetzt, handelt es sich um versteckte Vorauszahlungen, die nach dem Urteil des OLG Düsseldorf unzulässig sind.
Guthaben umgehend einfordern: Rechte Verbraucher
Die Klage erwies sich aus Verbrauchersicht als äußerst erfolgreich und hatte weitreichende Konsequenzen. Energieanbieter sind nun verpflichtet, sich bei der Berechnung der monatlichen Abschläge am Vorjahresverbrauch zu orientieren, und versteckte Vorauszahlungen sind nicht mehr zulässig. Der Auslöser und die Hauptmotivation für die Klage waren jedoch die einbehaltenen Guthaben, bei denen die Richter ebenfalls zugunsten der Verbraucher entschieden.
Doch wie sollte man vorgehen, wenn der Energieversorger sich weigert, das Guthaben zeitnah zu erstatten? Grundsätzlich empfiehlt die Verbraucherzentrale, das Unternehmen schriftlich zur sofortigen Zahlung aufzufordern oder zu verlangen, dass das Guthaben spätestens mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet wird. Falls sich in der nächsten Rechnung herausstellt, dass das Guthaben höher ist als der Abschlag, ist der Versorger verpflichtet, die Differenz auszuzahlen, und dies spätestens zum Zeitpunkt der nächsten fälligen Abschlagszahlung.
Video: Kündigung, hohe Abschlagszahlung, Raumtemperatur – Rechte von Verbrauchern I Marktcheck SWR
- Ermitteln Sie zunächst Ihren bisherigen Verbrauch aus Ihrer letzten Jahresrechnung.
- Multiplizieren Sie diesen Verbrauchswert mit dem aktuellen Arbeitspreis, der unter anderem aus Netzentgelten, staatlichen Steuern und Abgaben besteht.
- Fügen Sie den Grundpreis hinzu.
- Teilen Sie das Ergebnis durch zwölf, um die genaue Höhe des neuen Abschlages zu erhalten.
Stromabrechnung: Ihr Inhalt und die Überprüfung
Um möglichen Problemen mit Ihrem Energieversorger im Zusammenhang mit Guthaben und Abschlägen vorzubeugen, ist es ratsam, den Inhalt Ihrer Stromabrechnung und deren genaue Bedeutung zu verstehen.
Die jährliche Stromabrechnung liefert Informationen darüber, wie viel Strom tatsächlich verbraucht wurde, und ob Sie am Ende ein Guthaben erhalten oder eine Nachzahlung leisten müssen.
Die umfangreiche Natur der jährlichen Stromabrechnung sollte Sie nicht abschrecken, da sie in der Regel mehrere Seiten umfasst und aus verschiedenen inhaltlichen Abschnitten besteht.
Um möglichen Problemen mit Ihrem Energieversorger im Zusammenhang mit Guthaben und Abschlägen vorzubeugen, ist es ratsam, den Inhalt Ihrer Stromabrechnung und deren genaue Bedeutung zu verstehen. (Foto: AdobeStock – 47158238 Racle Fotodesign)
Die beiden wichtigsten Informationen für Verbraucher sind:
- Die Stromkennzeichnung des Anbieters, auch als Strommix bezeichnet, also welchen Tarif und welche Art von Strom Sie gewählt haben.
- Der genaue Verbrauch im letzten Jahr.
Es ist entscheidend, Ihre Stromabrechnung sorgfältig zu überprüfen, um mögliche Abweichungen zu erkennen und sofort reagieren zu können.
Ein Vergleich mit Ihrer Rechnung vom Vorjahr kann dabei helfen, Unregelmäßigkeiten zu identifizieren. Wenn der Verbrauchswert in den beiden Rechnungen erheblich voneinander abweicht, kann dies verschiedene Gründe haben.
Video: Die größten Stromfresser im Haushalt: So senken Sie Ihren Stromverbrauch | Marktcheck SWR
Es gibt noch weitere potenzielle Gründe für einen gestiegenen Stromverbrauch, darunter ältere, stromhungrige Elektrogeräte, vereiste Kühlfächer (Eis erschwert die Kühlung und erhöht den Energieverbrauch) oder verkalkte Boiler (Kalkablagerungen führen zu einem höheren Energiebedarf).