Die Forderung nach einer verpflichtenden Elementarschadendeckung in der Wohngebäudeversicherung erfährt in Deutschland wachsende Zustimmung. Eine Civey-Befragung im Auftrag der DEVK ergab, dass 62 Prozent der Bevölkerung eine Pflichtversicherung befürworten und lediglich 25 Prozent dagegen sind. Die DEVK bietet seit 2011 ein Opt-out-System, das Elementarschäden automatisch einschließt. Im Koalitionsvertrag haben GDV und Regierungsparteien eine allgemeine Pflichtversicherung gegen Hochwasser, Starkregen und Erdrutsch verankert, um Hausbesitzer nachhaltig abzusichern.
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Pegelstände steigen, Politik diskutiert bundesweit verpflichtenden Elementarschutz in Wohngebäudeversicherung
Die Kombination aus schmelzendem Schnee und steigendem Wasserspiegel hat den Hochwasserschutz zum Schwerpunkt im Koalitionsvertrag gemacht. Vorgesehen ist eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung, allerdings ohne präzisen Rechtsrahmen und Zeitplan. In einer repräsentativen Umfrage von Civey im Auftrag der DEVK sprechen sich 62% der Bevölkerung für diesen Versicherungsschutz aus, lediglich 25% lehnen ihn ab. Bei Hausbesitzern fällt die Zustimmung mit 72% besonders hoch aus. Detailfragen bleiben bisher weitgehend unbeantwortet.
Viele Eigentümer unterschätzen Risiken verzichten auf Zusatzpolice gegen Elementarschäden
Übliche Wohngebäudeversicherungen bieten Deckung bei Sturm- und Hagelereignissen, schließen jedoch Elementarschäden wie Überschwemmungen, Erdbeben und Lawinen aus. Um ein umfassendes Sicherheitsniveau zu erreichen, ist der Abschluss einer eigenen Elementarschadendeckung erforderlich. Eine aktuelle Befragung durch die DEVK zeigt, dass 71 Prozent der Hausbesitzer diesen Zusatz abgeschlossen haben. Nach Angaben des GDV liegt der tatsächliche Versorgungsgrad 2024 allerdings nur bei 57 Prozent. Diese Lücke birgt ein erhebliches Risiko für viele Immobilien und dringend.
Koalitionsvertrag sieht Elementarschutzpflicht vor doch Umsetzung bleibt weiterhin unklar
In der Regierungsvereinbarung von SPD, Grünen und FDP ist festgelegt, dass der Elementarschutz in der Wohngebäudeversicherung künftig verpflichtend sein soll und alle Immobilieninhaber automatisch abgesichert werden. Damit sollen existenzbedrohende Schäden durch Hochwasser, Starkregen und Erdrutsche ausgeschlossen werden. Die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen blieb vage: Ein Opt-out-Konzept sei in Prüfung, doch ein endgültiger Fahrplan mit Fristen, Bedingungen und Starttermin steht nach wie vor aus.
Kundenquote bei DEVK-Elementarschutz liegt seit 2011 bei 67 Prozent
Seit Einführung der Opt-out-Regelung im Jahr 2011 inkludiert die DEVK standardmäßig eine Elementarschadendeckung in jede neue Wohngebäudeversicherung, die nur durch eigenständige Abwahl der Versicherten aufgehoben wird. Dr. Michael Zons, Vorstand der DEVK, weist darauf hin, dass diese Vorgehensweise hohe Kostenrisiken bei Naturereignissen wie Hochwasser oder Erdrutsch vermeidet. Die dadurch erzielte Abschlussquote im Neugeschäft von 67 Prozent übertrifft den Branchenschnitt deutlich und belegt die Akzeptanz des Modells und erhöht die finanzielle Sicherheit.
32 Prozent schieben Verantwortung für Schutz auf Hauseigentümer ab
Analysen verdeutlichen, dass aktuell mehr als 27 Prozent der deutschen Wohnungsbesitzer keinen Versicherungsschutz gegen Elementarschäden haben. 41 Prozent dieser Gruppe erklären, ihr Standort sei ausreichend gegen Naturgefahren abgesichert. Weitere 32 Prozent verweisen auf die eigenverantwortliche Pflicht von Eigentümern, Schäden zu verhindern. Demzufolge sind circa 14 Prozent der Immobilienbesitzer gänzlich unversichert, trotz steigender globaler Wetterextreme und häufigeren Hochwasserereignissen. Die Diskrepanz verdeutlicht dringenden Handlungsbedarf für einen flächendeckenden Elementarschutz in Deutschland so zeitnah.
Positionspapier skizziert Maßnahmenpaket aus Prävention, Planung und Risikomanagement bundesweit
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hebt hervor, dass ein integratives Elementarschadenschutzsystem entscheidend ist, um präventiv vor Naturgefahren zu schützen, eine vorausschauende Bauplanung zu gewährleisten und Risiken objektiv zu bewerten. Die DEVK ermittelt hierzu systematisch umfassende statistische Daten, berät private Hausbesitzer kompetent zu Deckungslücken und setzt finanzielle Anreize für erweiterten Schutz um. Ein vom Verband im Dezember 2025 publiziertes Positionspapier informiert detailliert über die empfohlenen Maßnahmen und Umsetzungsschritte. Enthält Ausblick.
Standardpolicen ohne Elementardeckung lassen viele Haushalte ungeschützt gegenüber Naturgefahren
Ein verpflichtender Elementarschutz in Wohngebäudeversicherungen bietet rechtssichere Rahmenbedingungen für Eigentümer und schließt Versorgungslücken bei Schäden durch Hochwasser, Erdrutsch oder Starkregen. Finanzielle Vorsorge wird damit gewährleistet, und die Resilienz von Hausbesitzern steigt. Das Opt-out-Modell der DEVK sorgt dafür, dass auch skeptische Haushalte abgesichert sind. Notwendig sind nun konkrete gesetzliche Vorgaben im Koalitionsvertrag und ein abgestimmtes Gesamtkonzept, das Prävention, planerische Maßnahmen und Risikobezug integriert, um breite gesellschaftliche Unterstützung zu gewinnen und dauerhaft.

