Das neue Konzept betont die Bedeutung von Resilienz gegenüber Marktkrisen durch Streuung der Anlageklassen und regelmäßige Risikoüberprüfung. Neben festverzinslichen Instrumenten werden auch inflationsgeschützte Wertpapiere berücksichtigt. Die garantierten Mindestrenten geben eine Mindestabsicherung, während ein definiertes Renditeziel mit Aktienanteilen verfolgt wird. Produktempfehlungen und Anlageberatung erfolgen mittels standardisierter Scoringmodelle, um Interessenkonflikte zu minimieren. Ziel ist eine robuste Altersvorsorge, die auf langfristige Wertsteigerung und stabile Renten setzt. transparent nachhaltig effizient sicher fair flexibel
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Jörg Asmussen begrüßt deutliche konkrete Grundlage für moderne Zusatzrentenreform
Der Entwurf des Bundesfinanzministeriums transformiert die Riester-Rente in eine zeitgemäße Zusatzvorsorge mit Verständnis- und Partizipationsmodellen. Nach GDV-Angaben bietet das neue System garantierte Mindestrenten, zugleich offene Aktienquoten für chancenorientierte Erträge und befristete Rentenzahlungen bis 85 Jahre. Ziel ist eine private Altersvorsorge, die einfach individuell zugänglich, transparent in Kosten und Förderleistungen und flexibel in Auszahlungsform ist. Die Reform soll Gebühren senken, Prozesse digitalisieren und das Vertrauen der Versicherten in langfristige Vorsorgelösungen stärken.
Reformvorschlag schafft neue Rentenauswahl mit Zahlungen bis 85 Lebensjahr
Die geplante Neuregelung für Riester-Verträge umfasst eine befristete Leistungsoption bis zum 85. Lebensjahr als Ergänzung zur klassischen lebenslangen Rente. Versicherten wird damit ermöglicht, im Rahmen ihrer Altersvorsorge zwischen garantierten Renten und befristeten Zahlungen zu wählen. Dieser Mechanismus fördert eine aktivere Partizipation an Kapitalmärkten und eröffnet zusätzliche Renditechancen, während die Grundabsicherung gesichert bleibt. Somit kann die Auszahlungsphase individualisiert und besser auf persönliche Lebenspläne und Risikobereitschaft abgestimmt werden unter Berücksichtigung finanzieller Nachhaltigkeit.
Beitragsgarantie reduziert, Kapitalmarktquote deutlich erhöht für bessere nachhaltige Vorsorgeergebnisse
Die vorgeschlagene Reform hält künftig nur noch einen Teil der Beiträge als abgesicherten Mindestbetrag vor, während der restliche Anteil bewusst in renditestarke Anlageklassen wie Aktien, globale Fonds oder Wachstumsstrategien umgeleitet wird. Diese Kombination aus Garantie- und Wachstumsanteil soll das Risiko-Rendite-Verhältnis optimieren und im Ergebnis höhere Rentenauszahlungen ermöglichen. Gleichzeitig bleibt eine Basisgarantie bestehen, um Sparer vor Totalverlusten zu schützen und eine verlässliche Mindestversorgung sicherzustellen.
GDV kritisiert scharf: Standarddepot ohne Garantien erhöht Altersversorgungsrisiken deutlich
Der GDV betont, dass Rentenzahlungen aus der staatlichen Förderung schon mit erreichtem 85. Lebensjahr enden können, was dazu führt, dass viele Rentner im hohen Alter ohne ausreichende Einkünfte dastehen. Studien prognostizieren, dass ungefähr 50 Prozent der Männer und 66 Prozent der Frauen, die heute 66 Jahre alt sind, die Schwelle von 85 Jahren überschreiten. Ein dauerhafter Rentenschutz bis zum Lebensende ist daher unverzichtbar, um Versorgungslücken zu vermeiden und Altersarmut vorzubeugen.
Fehlende Mindestgarantie macht Standarddepot für Versicherte unattraktiv deutlich sichtbar
Der GDV betont, dass ohne garantierte Mindestleistungen das Standarddepot nicht den erforderlichen Schutz bietet, um Versicherten eine verlässliche Altersversorgung zu garantieren. Garantieelemente bilden laut Verband eine fundamentale Grundlage, um Marktabschwünge abzufangen und langfristige Einkommensstabilität zu gewährleisten. Ein Produkt, das ausschließlich auf Anlagerenditen fokussiert, kann diesen Schutzfaktor nicht leisten, weshalb Risikokapital allein nicht ausreicht, um private Rentenverpflichtungen sicher zu erfüllen. Laut GDV entstehen sonst erhebliche Versorgungslücken und negative Erwartungseffekte bei Kunden.
Einfach verständliche Zusatzrente soll Akzeptanz bei jungen Versicherten steigern
Das Bundesfinanzministerium schafft mit seinem Referentenentwurf eine nachhaltige Basis für private Altersvorsorge, die ökologische und ökonomische Aspekte verbindet. Durch gezielte Investitionsrichtlinien sollen Kapitalzuflüsse in nachhaltige Anlageklassen wie grüne Anleihen und ESG-konforme Fonds gefördert werden. Garantierte Mindestrenten sichern die Grundversorgung, während flexible Auszahlungsoptionen bis 85 individuell angepasst werden können. Transparente Kosten- und Renditeinformationen ermöglichen es Versicherten, verantwortungsbewusste Entscheidungen zu treffen und so zur langfristigen Stabilität des Versorgungssystems beizutragen. Ausgerichtet auf Nachhaltigkeit.

