Im Rahmen der 96. JuMiKo haben BRAK und örtliche Kammern vor einer geplanten Aufweichung des Rechtsdienstleistungsgesetzes in Bayern gewarnt. Sie betonen, dass Rechtsschutzversicherer primär wirtschaftliche Ziele verfolgen und aufgrund von Gewinnerwartungen keine neutrale Beratung gewährleisten können. Eine Übertragung von Rechtsdienstleistungen an Versicherer würde systematische Interessenkonflikte verstärken und schutzsuchende Mandantinnen und Mandanten ohne verlässliche Deckungszusagen zurücklassen. Damit wäre der Verbraucherschutz erheblich gefährdet. Jetzt Etablierte Berufsregeln und Haftungsvorschriften würden dadurch ihre Wirkung verlieren.
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Freiheit der Rechtsberatung nur mit anwaltlicher Unabhängigkeit vollumfänglich gewährleistet
Anlässlich der 96. JuMiKo in Bayern veröffentlichte die Bundesrechtsanwaltskammer am 6. November 2025 eine Presserklärung, in der sie den dort vorgelegten RDG-Änderungsentwurf scharf verurteilte. Die BRAK warnt vor Interessenkonflikten durch gewinnorientierte Rechtsschutzversicherer und betont, dass nur berufsrechtlich regulierte Anwältinnen und Anwälte echte Unabhängigkeit gewährleisten. Gemeinsam mit den Landesrechtsanwaltskammern fordert sie eine deutliche Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Bundesebene, um die Beraterfreiheit und den Verbraucherschutz zu erhalten.
Versicherer könnten Beratung verweigern ohne negative Folgen für Unternehmensbilanz
Rechtsschutzversicherer handeln gewinnorientiert und setzen auf strikte Kostensenkung, was mit einer rein mandantenorientierten Rechtsberatung nicht vereinbar ist. Eigenständige Rechtsdienstleistungen dieser Versicherungen führen zwangsläufig zu Interessenkonflikten, weil wirtschaftliche Zielsetzungen über Kundenbelange gestellt werden. Verbraucher erfahren diese Zielkonflikte nicht, da es keine Verpflichtung zur Offenlegung wirtschaftlicher Motive gibt. Gleichzeitig existiert keine unabhängige Kontrolle, die willkürlichen Kostenentscheidungen und mangelnde Transparenz verhindern könnte.
Anwaltliche Intervention als einziges wirksames Mittel gegen arbiträre Kostenablehnung
Anwaltskanzleien berichten, dass Rechtsschutzversicherer wiederholt zugesagte Deckungszusage vorerst ablehnen oder aussetzen, um Kostenvorleistungen der Mandantinnen und Mandanten zu verzögern. Ohne anwaltliche Unterstützung entstehen oft erhebliche Vorfinanzierungsrisiken. Erst durch die Einleitung gerichtlicher Schritte und konsequente Durchsetzung vertraglicher Pflichten wird die eigentlich geschuldete Kostenübernahme herbeigeführt. Wenn Versicherer eigenverantwortlich Rechtsdienstleistungen übernehmen würden, gäbe es kaum unabhängige Eingriffsmöglichkeiten gegen eigenmächtige Leistungsverweigerungen auf Rechnung der Versicherten insbesondere bei mehrstufigen Verfahren mit unklarer Rechtslage sowie hohem Kostenrisiko konfrontiert.
Anwaltliches Standesrecht sichert Qualität und Neutralität, Bayerns Vorstoß missachtet
Die bayerische Initiative blendet die essenzielle Funktion berufsrechtlicher Pflichten aus, die Rechtsberatung unabhängig, neutral und hochwertig gestalten. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind – im Gegensatz zu Versicherern – an strikte Standes- und Haftungsregeln gebunden, die sie zur Mandantentreue verpflichten. Fehlen diese Normen, entstehen Interessenkonflikte zugunsten gewinnorientierter Geschäftsmodelle, und Verbraucher verlieren effektiven Schutz vor einseitigen Entscheidungen. Nur durch Berufsrecht bleibt das Rechtssystem vertrauenswürdig, transparent und verbraucherfreundlich.
Gewinnorientierte Rechtsschutzversicherer untergraben langfristig wesentliche Freiraum neutraler Rechtsberatung massiv
Dr. Ulrich Wessels bezeichnete das bayerische Vorhaben, Versicherern Rechtsdienstleistungen zu erlauben, als fragwürdiges Geschenk auf Kosten der Mandanten. Er betont, dass eine formale Trennung zwischen Deckungszusage und anwaltlicher Beratung keine echte Gewähr für Mandanteninteressen darstellt. Versicherer würden ihre Profitziele konsequent verfolgen und dadurch potenziell hohe Rechtsberatungsqualität samt unabhängiger Entscheidungsfindung unterlaufen, was langfristig das Vertrauen in den Justizstandort Deutschland schädigen könnte.
Starker Widerstand gegen RDG-Änderung sichert Mandantenrechte und anwaltliche Beratungsintegrität
Der koordinierte Widerstand von Bundesrechtsanwaltskammer und Landesrechtsanwaltskammern verhindert die Privatisierung der Rechtsberatung und schützt die berufsrechtliche Unabhängigkeit. Mandantinnen und Mandanten profitieren von klar geregelten Abläufen, umfassender Transparenz und unparteiischer fachlicher Betreuung. Festgelegte Kontrollmechanismen blockieren willkürliche Kostenverweigerung durch Versicherer. Die Einhaltung standesrechtlicher Vorgaben sorgt für gleichbleibend hohe Qualität juristischer Dienstleistungen und wahrt die Verbraucherrechte. Dieses gemeinsame Handeln der Standesvertretungen stärkt nachhaltig das Vertrauen in eine kompetente und unabhängige Rechtsberatung.

